Salzburger Familienpass:
Wer bekommt den Salzburger Familienpass
Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bís zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben.
Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern.
Die Familie muss den Wohnsitz im Bundesland Salzburg haben.
Wo bekommt man den Familienpass?
Sie können den Familienpass beim zuständigen Gemeindeamt ausstellen lassen, die Ausstellung erfolgt KOSTENLOS und unbürokratisch. Der Familienpass ist nach Ausstellung 3 Jahre gültig.
Ermäßigungen gibt es bei vielen Betrieben, wie Bergbahnen, Museen, Bädern ect. Genauere Informationen erhalten Sie in ihrem zuständigen Gemeindeamt, wo auch Broschüren aufliegen.