1. Registrierung:
Eine Registrierung durch die Polizei ist notwendig, um Aufenthaltsrecht zu erhalten. Es ist ein persönlicher Termin notwendig.
Stellen für die Registrierung:
- Messehalle in Salzburg (Mo-So 8:00 – 17:00 Uhr)
- Posten der Polizei in Zell am See
Bitte unbedingt einen Termin vereinbaren! Telefonnummer: 059 133 51 70
Nach der Registrierung erhalten die Geflüchteten einen Laufzettel (als vorläufiger Ersatz für die blaue Ausweiskarte, die nach einigen Tagen zugeschickt wird – dafür muss dann eine Hauptwohnsitzadresse bekannt sein).
2. Meldewesen:
Es ist eine Hauptwohnsitzmeldung bei der Gemeinde durchzuführen (idealerweise nach der polizeilichen Registrierung, ansonsten müssen ev. Daten nachgetragen werden).
Eine Meldebestätigung ist zB für die Beantragung von finanzieller Unterstützung notwendig.
3. (finanzielle) Unterstützungsleistungen:
Unterstützungsleistungen und die Aufnahme in Krankenversicherung (ÖGK) können bei der Caritas Grundversorgung in Zell am See beantragt werden. Hier ist ein persönlicher Termin notwendig.
Caritas Grundversorgung Telefonnummer: 06542 72 933 10
(wenn eine Nachricht am Band hinterlassen wird, erfolgt Rückruf)
Beim Termin mit der Caritas Grundversorgung mitzunehmen, damit Antrag gestellt werden kann:
- Reisepass
- Meldezettel (von der Gemeinde)
- Registrierung als Vertriebene (von der Polizei/Messehalle)
- Laufzettel oder blaue Ausweiskarte
- Mietvertrag oder Prekariumsvertrag oder Nutzungsvereinbarung des Vermieters -> falls eine Mietunterstützung beantragt werden soll
(wenn keine Mietkosten anfallen, eine Bestätigung des Wohnraumanbieters, dass dies kostenlos erfolgt)
Nach Prüfung des Antrages durch das Land werden für privat Wohnhafte folgende Zuschüsse gewährt:
Mietzuschuss (zur Weitergabe an Vermieter):
- Einzelpersonen Euro 150,00 pro Monat
- Familien Euro 300,00 pro Monat
Lebensunterhalt:
- Erwachsene Euro 215,00 pro Monat
- Minderjährige Euro 100,00 pro Monat
Die Beträge werden derzeit nach Terminvereinbarung in der Caritas Zell am See in bar ausbezahlt
Beschäftigungsbewilligung
Sobald die blaue Ausweiskarte für Vertriebe zugestellt wurde, kann beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung (sie läuft außerhalb des Saisonkontingentes) beantragt werden. Dazu muss der Antrag auf Beschäftigungsbewilligung mit der Ausweiskopie an das AMS übermittelt werden. Dies kann auch der zukünftige Arbeitgeber übernehmen.
Link für das Formular: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen
Flyer_Sprachtraining_Integration_Ukraine_ukrainisch.pdf herunterladen (0.7 MB)
Flyer_Sprachtraining_Integration_Ukraine_deutsch.pdf herunterladen (0.66 MB)