Bundespräsidentenwahl 2010

Veröffentlichungsdatum26.03.2010Lesedauer6 Minuten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Am 25. April 2010 findet die Bundespräsidentenwahl statt.  Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger ersuchen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme abzugeben.

 

Von der Gemeindewahlkommission wurde folgendes festgelegt:

 

WAHLLOKAL:               Marktgemeinde Lofer – Bücherei

WAHLTAG:                   25. April 2010

WAHLZEIT:                   07:00 bis 16:00 Uhr

 

Verbotszone:   

Im Wahllokal und 50 m im Umkreis des Wahllokales ist jegliche Art von Wahlwerbung sowie das Tragen von Waffen verboten.

 

Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2010 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich( Stichtag 2. März 2010) sind, spätestens am Wahltag (also am 25. April 2010) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wenn Sie österreichische(r) Staatsbürger(in) sind und Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.

 

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten?

 

Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort, als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen Wahlbehörde wählen oder – ohne Wahlbehörde – im Weg der Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte (es sei denn, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wähler evidenz auf).

 

Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder schriftlich (z. B. per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail  die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist beginnend mit dem Tag der Ausschreibung der Wahl (2. Februar 2010) möglich.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

 

Schriftlich können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder bis zum  4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 21. April 2010) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) stellen. Mündlich kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) beantragt werden.

 

Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wähler evidenz Sie geführt werden!

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten! Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. April 2010 Ihre Stimme abgeben.