Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
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Meldenachweise beider Elternteile
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allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung
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Geburtsurkunde beider Elternteile,
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Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
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Heiratsurkunde der Eltern
dieser Ehe (können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden)
Gebühren üblicherweise € 17,40 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)