Eigener Reisepass für Kinder erforderlich
Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab 15. Juni 2012 ungültig
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Jedes Kind benötigt für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Das Prinzip „Eine Person - ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
Ein Reisepass kann - unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden.
Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich.
Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.
Die Kosten belaufen sich:
Kinder: 0 bis zum 2. Geburtstag: kostenlos (erster Reisepass für Kinder unter 2 Jahre kostenlos)
Kinder 2-12 Jahre: € 30,00
Erwachsene: € 75,90
Gebühren Personalausweis:
Kinder 0 - 16 Jahre € 26,30
Erwachsene. € 61,50