Die Weihnachtsbeihilfe für 2022 beträgt 45,00 Euro und wird an Pensionistinnen und Pensionisten in Privathaushalten ausgezahlt, die Ausgleichzulagenzahlungen erhalten und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten die folgende Obergrenzen nicht überschreitet:
für 1 Person: 783,00 Euro
für Ehepaare/Partnerschaften: 1.178,00 Euro
Die Antragstellung der Weihnachtbeihilfe 2022 ist von 20. Oktober 2022 bis 15. Dezember 2022 möglich.
Das Antragsformular ist ab 20. Oktober hier abrufbar.