Unterstützung für pflegende Angehörige

Veröffentlichungsdatum27.02.2007Lesedauer< 1 Minute


Sie pflegen seit mindestens 1 Jahr einen nahen Angehörigen mit der Pflegestufe von 4 - 7 nach dem Bundespflegegesetz.......
...... und brauchen einmal Zeit für sich?

  • zur eigenen Genesung
  • für einen wohlverdienten Urlaub
  • wegen wichtiger Verpflichtungen

Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung einer Ersatzpflege für
1 bis 4 Wochen pro Jahr!
Nähere Infos beim BUNDESSOZIALAMT
Österreichweit zum Ortstarif: 05 99 88 od  www. bundessozialamt.gv.at