Bewohner

In unserem Haus sind derzeit 70 Bewohnerinnen und Bewohner (eine Person auf Kurzzeitpflege) untergebracht.

Für einen Langzeitplatz werden Personen mit dem Hauptwohnsitz in einer der vier Verbandsgemeinden (Lofer, Unken, St. Martin bei Lofer und Weißbach bei Lofer) seit mindestens fünf Jahren sowie ab der Pflegestufe 3 aufgenommen.


Tarifordnung

Unsere Tarife richten sich nach der Tarif-Obergrenzenverordnung des Landes Salzburg i. d. g. F. und werden einmal jährlich von der Verbandsversammlung beschlossen.

Die aktuelle Tarifordnung für 2024 können Sie hierherunterladen.


Informationen von A bis Z

Hier finden Sie wissenswerte Informationen über das Seniorenwohnheim. Klicken Sie auf den gewünschten Eintrag um Detailinformationen zu erhalten!

A

B

Beschwerdemanagement

Vermutlich wird es verbesserungswürdige Situationen geben. Deshalb bitten wir um Verständnis und Mithilfe, damit wir gemeinsam die beste Lösung finden.

Betreuungsvertrag

Zwischen jeder Bewohnerin und jedem Bewohner sowie dem Träger wird vor der Aufnahme ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgt nach Besichtigung der angebotenen Wohneinheit durch die Aufnahmewerberin bzw. dem Aufnahmewerber und deren Vertreterin bzw. dessen Vertreter. Der Vertrag regelt alle wichtigen Rechtsbeziehungen zwischen der Bewohnerin bzw. dem Bewohner und dem Träger. Damit soll in allfälligen Streitfragen vorbeugend zur Klarheit und Rechtssicherheit beigetragen werden. 

Bewohnersprecher

Die Bewohnerin bzw. der Bewohner oder deren Vertreterin bzw. dessen Vertreter können für die Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Interessen einen oder mehrere Bewohnersprecherinnen bzw. Bewohnersprecher wählen. Die Bewohnersprecherinnen bzw. Bewohnersprecher bilden den Bewohnervertrauensrat. Die gesetzlichen Vertreter können auch als Bewohnersprecher gewählt werden. Die Bewohnerinnen bzw. die Bewohner können die Bewohnerinnensprecher bzw. Bewohnersprecher auch ermächtigen, dass die Bewohnergemeinschaft in allen oder nur in bestimmten Angelegenheiten (z. B. Erstellung des Speiseplans) zu vertreten haben. Einmal jährlich wird eine Bewohnerinnen- bzw. Bewohnerversammlung abgehalten, um über die wichtigsten betrieblichen Geschehnisse zu informieren. 

Bistro

Das im Erdgeschoss befindliche Bistro lädt zum Plaudern, Kaffee trinken und Kuchen essen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Betreuungsvertrag

Zwischen jeder Bewohnerin und jedem Bewohner sowie dem Haus wird vor der Aufnahme ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgt nach Besichtigung der angebotenen Wohneinheit durch die Aufnahmewerberin bzw. dem Aufnahmewerber oder dessen Vertreterin bzw. dessen Vertreter. Der Vertrag regelt alle wichtigen Rechtsbeziehungen zwischen der Bewohnerin bzw. dem Bewohner und dem Haus. Damit soll in allfälligen Streitfragen vorbeugend zur Klarheit und Rechtssicherheit beigetragen werden. 

Bewohnersprecher

Die Bewohnerin bzw. der Bewohner oder deren Vertreterin bzw. dessen Vertreter können für die Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Interessen einen oder mehrere Bewohnersprecher wählen. Die Bewohnersprecher bilden den Bewohnervertrauensrat. Die gesetzlichen Vertreter können auch als Bewohnersprecher gewählt werden. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner können die Bewohnersprecherin bzw. den Bewohnersprecher auch dazu ermächtigen, dass die Bewohnergemeinschaft in allen oder nur in bestimmten Angelegenheiten (z. B. Speiseplanerstellung) zu vertreten haben. Einmal jährlich wird eine Bewohnerinnen- bzw. Bewohnerversammlung abgehalten, um über die wichtigsten betrieblichen Geschehnisse zu informieren. 

Bistro

Das im Erdgeschoss befindliche Bistro lädt zum Plaudern, Kaffee trinken und Kuchen essen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch während der Besuchszeiten zwischen 14:30 und 16:00 Uhr. 

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