Wir möchten hier noch einmal genauer erläutern wie es sich derzeit mit den Grenzkontrollen verhält. Die Bundesregierung hat gestern bekannt gegeben, dass ab heute, 4. Juni, alle Reisebeschränkungen für österreichische Nachbarländer (ausgenommen Italien) aufgehoben werden. Das heißt, dass die Grenzen zu Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, der Schweiz und Liechtenstein wieder offen sind und bei der Einreise aus diesen Ländern alle pandemiebedingten Regulierungen wegfallen. Es muss aber trotzdem überprüft werden ob das Nachbarland ebenfalls die Einreisebeschränkungen aufgehoben hat. Deutschland hat dies beispielsweise nicht getan. Im Lichte, dass sich beim deutschen Grenzmanagment nichts geändert hat, bleiben die Detailregelungen daher leider unverändert aufrecht!!!!!!
Das heißt: Die Regelung legt fest, dass ein Passieren von Grenzübergängen mit permanenter und temporärer Kontrolle unter Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen möglich ist:
· Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen
· Ärzte, Krankenhaus- und Pflegepersonal
· Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur
· Mitarbeiter der Daseinsvorsorge (beispielsweise Müllabfuhr, Klärschlammentsorgung)
· Berufspendler (auch Schüler)
· Transit für Selbstständige
· Sämtlicher Waren- und Güterverkehr
· Notwendige medizinische Behandlung
· Familienbesuche
· Durchreise für Urlaub
Für alle Fälle ist das entsprechende Formular mitzuführen. Aus dem Formular muss der jeweilige Zielort hervorgehen. Das kann sein:
· der Ort der Leistungserbringung oder der Werkserbringung
· oder der Lieferort
· der Behandlungsort des Arztes oder des Krankenhauses.
Alle Fahrten müssen ohne Zwischenstopp durchgeführt werden. Es muss hierfür das entsprechende Formular verwendet werden:
· Formular der Landespolizeidirektion für "Blaulicht, Ärzte, kritische Infrastruktur etc."
· Pendlerbescheinigung "Einreise über die deutsche Bundesgrenze" (für Selbstständige, Waren- und Güterverkehr)
· Bestätigung über die "unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung"
· Buchungsbestätigung für Urlaubs-Durchreise
· für Familienbesuche: zum Beispiel Geburtsurkunde, Meldebestätigung oder Passkopie des Familienmitglieds, zusätzlich Eigenerklärung des Landes Salzburg für Familienbesuch
Genauere Informationen findet man unter folgendem Link:
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus/grenzverkehr