Liebe Eltern,
nach neusten Informationen gibt es im Gegensatz zum ersten Lockdown dieses Mal keine rechtliche Grundlage, mit welcher der Kindergartenbeitrag für die Zeit, in der die Kinder zu Hause betreut werden, rückerstattet werden kann. Gerechtfertigt wird dies von den Oberbehörden damit, dass die Kindergärten dieses Mal für ALLE Kinder geöffnet bleiben und keinen Nachweis über die Notwendigkeit der Betreuung zum Beispiel vom Arbeitgeber erbracht werden muss. Das heißt, auch wenn die Marktgemeinde Lofer grundsätzlich auf den Beitrag verzichten möchte, kann es sein, dass der Elternbeitrag trotzdem eingehoben werden muss, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.