Heizkostenzuschuss - Heizscheck
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 300 Euro unterstützt.
Einen Heizkostenzuschuss bzw. Heizscheck erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, deren Heizkosten mindestens 300 Euro im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenze 2022/2023:
- Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.055 Euro
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.583 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:- Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 326 Euro
- Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 530 Euro
- Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 530 Euro
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
- Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
- Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.
Die Antragstellung ist von 1. Jänner bis 31. Mai 2023 möglich entweder online unter:
www.salzburg.gv.at/heizscheck oder im Gemeindeamt (bitte Einkommensnachweis mitbringen)