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Geld für die Familienkasse

Veröffentlichungsdatum09.09.2019Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde News
Foto für Geld für die Familienkasse

Das Schul- und Kindergartenjahr hat wieder begonnen und damit verbunden sind auch viele Ausgaben für die Kinder. Gerade jetzt im Herbst gibt’s einige Fristen für die Beantragung von Familienförderungen, die Sie nicht übersehen sollten – hier ein kleiner Überblick:

Kinderbetreuungsfonds – Land Salzburg

Gefördert werden Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder mit Ausnahme von Kindern, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen. Bei Bezug der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS (siehe unten) besteht kein Anspruch dieser Förderung.

Die Höhe der Förderung beträgt pro Kindergartenjahr maximal € 200 bei Halbtagsbetreuung bzw. maximal € 350 Ganztagsbetreuung.

Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet.

Einkommensobergrenzen: Familien mit einem Kind € 1.678,73 - (netto, ohne Familienbeihilfe) – zuzüglich € 447,67 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei AlleinerzieherInnen mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze € 1.287,03 - (netto, ohne Familienbeihilfe) – zuzüglich € 447,67 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

Infos & Antrag:

Referat Kinderbetreuung Elementarbildung Familien, Tel. 0662/8042-5435 oder 5436

Antragsfrist: Am besten gleich im September Antrag stellen, um den vollen Förderbetrag zu erhalten.

Schulveranstaltungsförderung (Land Salzburg)

Maximal € 220 pro Kind und Kalenderjahr, für SchülerInnen aller Schulformen im Bundesland Salzburg; gilt für Sportwochen, Wienwochen, Schullandwochen, Projekttage etc. (Tipp – alle kleinen Veranstaltungen mit Datum und Kosten selber übers Kalenderjahr auflisten, durch Schulleitung bestätigen lassen und einreichen).

Einkommensobergrenzen, Antragsformular - gleich wie beim Kinderbetreuungsfonds s.o.

Antragsfrist: Sie können noch bis Jahresende rückwirkend Schulveranstaltungen im Kalenderjahr 2019 einreichen und bereits ab Jänner für solche im Jahr 2020 ansuchen.

Ermäßigung für Kosten der schulischen Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen

Bei niedrigem Einkommen können die Elternbeiträge auf Antrag bei der Schulleitung reduziert werden (10 bis 100%). Die Einkommensgrenzen und jeweiligen Ermäßigungssätze finden Sie in der Schulbeitragsverordnung unter folgendem link: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000906

Infos: Bildungsdirektion für Salzburg - Referat Schulrecht und Schülerbeihilfe, Tel 0662/8083-2308

Antragsfrist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Betreuung bei der Schulleitung – also noch im SEPTEMBER!

Weitere Beihilfen finden Sie in unserer Online-Broschüre "Geld für die Familienkasse" im Internet unter http://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/familienkassa.pdf  

 

Forum Familie Pinzgau – Elternservice des Landes

Christine Schläffer

Gemeindeamt Niedernsill – 1. Stock

Tel. 0664/82 84 179

e-mail: forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at

www.salzburg.gv.at/forumfamilie