Liebe Besucherin, lieber Besucher,
ab Montag, dem 22.11.2021 gibt es seitens des Gesetzgebers wieder Verschärfungen, die u. a.
auch für Besuche im Seniorenwohnheim gelten:
- Besuche sind täglich von 08:30 bis 20:00 Uhr von maximal zwei Personen pro Bewohner*in ohne Voranmeldung möglich.
- Beim Betreten des Hauses muss ein Besucher*innendatenblatt pro Besuchstag ausgefüllt werden. Dabei sind die eigene Personendaten (Name, Adresse, Telefonnummer), der „Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr“ und der Name der besuchten Bewohner*in auszufüllen.
- Als „Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr“ (2G) gilt:
- eine ärztliche Bestätigung bzw. einen Absonderungsbescheid über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Coronaerkrankung (gilt sechs Monate) oder
- ein Nachweis (z. B. Bestätigung mittels e-Impfpass, Impfkarte, gelber Impfpass) über eine mit einem zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung (gilt ab dem 22. bis zum 270. Tag nach der zweiten oder dritten Impfung)
- Als „Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr“ gilt NICHT:
- ein negativer PCR- oder Antigentest (weder „Wohnzimmertests“ noch beaufsichtigte Antigen-Schnelltests) oder
- ein Nachweis über neutralisierende Antikörper
- Die Angaben auf dem Besucher*innendatenblatt werden stichprobenartig kontrolliert.
- Im Rahmen des Besuchs ist die gesamte Zeit im gesamten Haus (auch in den Bewohnerzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen.
- Außerhalb des Hauses (z. B. für Spaziergänge, Ausflüge) gelten die allgemeinen Covidregelungen.
- Das Bistro ist bis mindestens 01.12.2021 für Besucher*innen gesperrt.
Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Team des Seniorenwohnheims Lofer