Liebe Besucherin, lieber Besucher,
anlässlich der COVID-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung und zum Schutz
unserer Bewohner*innen, sowie Mitarbeiter*innen gelten im Zeitraum
vom 05.01.2021 bis einschließlich 14.01.2021
folgende Regelung:
- 1 Bewohner*in darf nur von 1 Besucher*in pro Woche im Zimmer von 14:00 bis 16:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung unter 06588/8639 besucht werden.
- Der/die Besucher*in muss einen negativen Coronatest (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen und im Rahmen des Besuchs die gesamte Zeit eine FFP2-maske ohne Ventil (erhältlich in Baumärkten, Lagerhäusern, Farben Laimer,...) tragen.
- Spaziergänge sind mit folgenden Personen möglich:
- nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartner
- einzelnen engen Angehörigen (Kinder und Geschwister)
- einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel schon mehrmals wöchentlich ein Kontakt bestanden hat
Weiters darf ich darüber informieren, dass bei uns die Coronaimpfungen der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen am Dienstag, dem 12.01.2021 starten.