Liebe Besucherin, lieber Besucher,
anlässlich der Verschärfung der Bundesregierung und zum Schutz unserer Bewohner*innen sowie Mitarbeiter*innen gelten in dem Zeitraum
vom 17.11.2020 bis (voraussichtlich) 06.12.2020
folgende Regelungen:
- 1 Bewohner*in darf nur von 1 Besucher*in pro Woche im Zimmer von 14:00 bis 16:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung unter 06588/8639 besucht werden.
- Der/die Besucher*in muss eine FFP2-Maske ohne Ventil (erhältlich in Baumärten, Lagerhäusern, usw.) tragen. Ein Nasen-Mundschu8tz ist nur dann erlaubt, wenn ein negativer Coronatest (nicht älter als 48 Stunden) vorgewiesen werden kann.
- Spaziergänge mit den Bewohner*innen sind nicht erlaubt, da diese während des Lockdowns nur alleine erlaubt sind.
- Das Bistro bleibt geschlossen und die Gottesdienste sind abgesagt.
Die Beschränkungen bei den Besuchen auf zwei unterscheidliche Personen gilt ab dem 17.11.2020 nicht mehr.