Achtung!Abgelaufen: 06.12.2020

Besucherregelung Seniorenwohnheim Lofer

Veröffentlichungsdatum16.11.2020Lesedauer1 MinuteKategorienCorona Informationen

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

anlässlich der Verschärfung der Bundesregierung und zum Schutz unserer Bewohner*innen sowie Mitarbeiter*innen gelten in dem Zeitraum 

vom 17.11.2020 bis (voraussichtlich) 06.12.2020

folgende Regelungen:

  • 1 Bewohner*in darf nur von 1 Besucher*in pro Woche im Zimmer von 14:00 bis 16:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung unter 06588/8639 besucht werden.
  • Der/die Besucher*in muss eine FFP2-Maske ohne Ventil (erhältlich in Baumärten, Lagerhäusern, usw.) tragen. Ein Nasen-Mundschu8tz ist nur dann erlaubt, wenn ein negativer Coronatest (nicht älter als 48 Stunden) vorgewiesen werden kann.
  • Spaziergänge mit den Bewohner*innen sind nicht erlaubt, da diese während des Lockdowns nur alleine erlaubt sind.
  • Das Bistro bleibt geschlossen und die Gottesdienste sind abgesagt.

Die Beschränkungen bei den Besuchen auf zwei unterscheidliche Personen gilt ab dem 17.11.2020 nicht mehr.