Zu den Volksbegehren
- Asyl europagerecht umsetzen
- EURATOM-Ausstieg Österreichs
- Smoke – JA
- Smoke – NEIN
- Klimavolksbegehren
wurden Einleitungsanträge eingebracht. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum 22. Juni 2020 bis 29. Juni 2020 unterschrieben werden.
Für die Volksbegehren
- Faires Wahlrecht – Volksbegehren
- Weniger Fluglärm
- Autobahnmaut abschaffen
- Österreichs Grenzschutz wiederherstellen
- Österreichs Neutralität wiederherstellen
wurden Einleitungsanträge eingebracht. Es findet jedoch kein Eintragungszeitraum statt, da nicht rechtzeitig der vorgeschriebene Kostenbeitrag für die Durchführung eines Volksbegehrens geleistet wurde.
In der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren)
- FÜR IMPFFREIHEIT – seit 08. Juni 2020 Sammlung von Unterstützungserklärung online oder bei jedem Gemeindeamt
- Kauf regional - seit 25. Mai 2020 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- RECHT AUF WOHNEN - seit 16. März 2020 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- Stoppt Lebendtier-Transportqual - seit 11. März 2020 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen! - seit 6. Februar 2020 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION – seit 15. Mai 2019 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN – seit 6. Mai 2019 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- Notstandshilfe – seit 12. April 2019 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
- Ethik für ALLE – seit 2. April 2019 Sammlung von Unterstützungserklärungen online oder bei jedem Gemeindeamt
Unterstützungserklärungen können auf folgende Arten abgegeben werden:
- Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden
- Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)