Wir dürfen über Änderungen ab 01. Oktober 2024 bezüglich dem Arbeitslosenantrag informieren.
Ab diesem Zeitpunkt muss eine Arbeitslosmeldung entweder elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich beim Arbeitsmarktservice erfolgen.
Es fällt ab diesem Zeitpunkt die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden weg.