Änderungen bei AMS Arbeitslosenanträge

Veröffentlichungsdatum17.09.2024Lesedauer< 1 Minute
AMS

Wir dürfen über Änderungen ab 01. Oktober 2024 bezüglich dem Arbeitslosenantrag informieren.

Ab diesem Zeitpunkt muss eine Arbeitslosmeldung entweder elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich beim Arbeitsmarktservice erfolgen.

Es fällt ab diesem Zeitpunkt die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden weg.